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Baufinanzierung

Jung kauft Alt: Was die neue KfW-Förderung seit August 2026 bringt

Von Daniel Lippa, Geschäftsführer · Aktualisiert im August 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

Sanierungsbedürftiger Altbau in Gütersloh — Bestandsimmobilie, wie sie über die KfW-Förderung Jung kauft Alt finanziert werden kann
Foto: Trialog Makler Gruppe
Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 3. August 2026 fördert die KfW mit bis zu 140.000 € (1 Kind), 160.000 € (2 Kinder) und 180.000 € (ab 3 Kindern) — vorher waren es 100.000, 125.000 und 150.000 Euro.
  • Neben der Vollsanierung auf Effizienzhaus 85 EE gibt es jetzt einen zweiten Weg über vier Einzelmaßnahmen, nachweisbar per Fachunternehmererklärung statt über eine Effizienzhausberechnung.
  • Bedingungen bleiben: ein Kind unter 18, höchstens 90.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen (+10.000 € je weiterem Kind), kein weiteres Wohneigentum, Energieausweis-Klasse F, G oder H.
  • Der Antrag muss vor dem notariellen Kaufvertrag gestellt sein — danach ist die Förderung unwiderruflich weg.

Was sich zum 3. August 2026 geändert hat

Das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ (offiziell: Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb, Kredit Nr. 308) fördert Familien, die ein sanierungsbedürftiges Bestandsgebäude kaufen und selbst bewohnen. Zum 3. August 2026 haben Bund und KfW die Konditionen spürbar verbessert. Die maximalen Kreditbeträge sind je nach Kinderzahl um 30.000 bis 40.000 Euro gestiegen:

Kinder im Haushalt Bisher Seit 3.8.2026
1 Kind 100.000 € 140.000 €
2 Kinder 125.000 € 160.000 €
3 Kinder und mehr 150.000 € 180.000 €

Der Zins wird während der ersten Zinsbindung aus Bundesmitteln verbilligt. Die KfW nannte in ihrer Pressemitteilung vom 30. Juli 2026 einen Satz von 0,53 Prozent effektiv bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Verbindlich ist immer der am Tag der Zusage gültige Produktzinssatz — die Konditionen orientieren sich am Kapitalmarkt und werden laufend angepasst. Wählbar sind Laufzeiten von 7 bis 35 Jahren mit einem bis fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.

Wer gefördert wird

Die Voraussetzungen sind eng gefasst und haben sich nicht geändert:

  • Im Haushalt lebt bei Antragstellung mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
  • Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei höchstens 90.000 Euro (ein Kind), zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung — bei einem Antrag in 2026 also die Steuerbescheide für 2023 und 2024.
  • Die Antragstellenden verfügen bei Antragstellung über kein weiteres Wohneigentum in Deutschland, auch nicht vermietet oder leerstehend.
  • Der Eigentumsanteil an der geförderten Immobilie beträgt mindestens 50 Prozent, die Selbstnutzung mindestens fünf Jahre ab Einzug.

Nicht antragsberechtigt sind Personen, die sich in einer GbR zusammengeschlossen haben, sowie alle, die bereits Baukindergeld oder eine Förderung aus den KfW-Produkten 300 oder 308 erhalten haben.

Welche Immobilie infrage kommt

Gefördert wird ausdrücklich der schlechte Bestand: Das Gebäude muss zum Zeitpunkt des Antrags laut gültigem Energiebedarfs- oder -verbrauchsausweis in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein. Ein- und Zweifamilienhäuser aus den Nachkriegsjahrzehnten, wie sie in Gütersloh, Harsewinkel und im übrigen Ostwestfalen-Lippe regelmäßig auf den Markt kommen, landen im Energieausweis nicht selten in genau diesen Klassen. Förderfähig ist der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten — die Sanierungskosten selbst sind es in diesem Produkt nicht.

Der neue Sanierungsweg — und sein Haken

Bisher musste die gekaufte Immobilie binnen 54 Monaten ab Zusage auf den Standard „Effizienzhaus 85 EE“ (oder „Effizienzhaus Denkmal EE“) saniert werden, mit verpflichtender Begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz. Diesen Weg gibt es weiterhin. Neu ist eine Alternative über vier energetische Einzelmaßnahmen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude:

  • Heizungstausch mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien
  • Fenstertausch
  • Fassadendämmung
  • Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke

In der Berichterstattung liest man häufig, Familien könnten sich nun einzelne Maßnahmen „aussuchen“. Das ist missverständlich. Das KfW-Merkblatt mit Stand 08/2026 formuliert die vier Maßnahmen als verpflichtend durchzuführen — und zwar ebenfalls innerhalb von 54 Monaten. Der eigentliche Vorteil liegt woanders: Der Nachweis läuft je Maßnahme über eine Fachunternehmererklärung im Sinne von § 35c EStG. Eine gesonderte Effizienzhausberechnung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten ist auf diesem Weg nicht zwingend. Das spart Zeit, Koordination und Honorar — und macht die Förderung für Häuser planbar, bei denen ein Effizienzhaus 85 EE technisch schwer erreichbar wäre.

Wichtige Ausnahmen: Der Heizungstausch entfällt, wenn die vorhandene Anlage bereits mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt oder das Gebäude ausschließlich über ein Wärmenetz versorgt wird. Bauteilflächen, die schon die Anforderungen der EnEV 2001 Anhang 3 erfüllen, sind von der Dämmpflicht ausgenommen. Wird das Sanierungsziel verfehlt, erhöht sich der Sollzinssatz um einen Prozentpunkt pro Jahr — vorausgesetzt, mindestens der Standard Effizienzhaus 100 EE wurde erreicht.

Der kritische Punkt: der Zeitpunkt des Antrags

Hier scheitern in der Praxis die meisten Förderfälle. Der Antrag muss vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags bei einem frei wählbaren Finanzierungsinstitut gestellt sein — Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Finanzvermittler oder Versicherungen. Der Kaufvertrag gilt als Vorhabenbeginn, und ein Vorhabenbeginn vor Eingang des Antrags bei der KfW ist förderschädlich. Maßgeblich ist dabei nicht der Eingang beim Finanzierungspartner, sondern bei der KfW. Wer erst nach dem Notartermin an die Förderung denkt, bekommt sie nicht mehr. Ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage ist dagegen unschädlich.

Für Kaufinteressenten in unserer Region heißt das konkret: Klären Sie die Förderfähigkeit, bevor Sie in die Kaufverhandlung gehen. Sie brauchen dafür den Energieausweis des Objekts, die Steuerbescheide der beiden maßgeblichen Jahre und die Geburtsurkunden der Kinder — Unterlagen, die sich nicht über Nacht beschaffen lassen.

Direkt zum Programm: Alle aktuellen Konditionen, Zinssätze und die Antragstellung finden Sie auf der offiziellen KfW-Seite zum Kredit 308 „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“.

Häufige Fragen zu „Jung kauft Alt“

Gilt die höhere Förderung auch für Anträge von vor dem 3. August 2026?

Nein. Laut KfW-Merkblatt gelten für die Kreditzusage die Förderbedingungen und Konditionen zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der KfW. Wer vorher beantragt hat, bleibt bei den alten Höchstbeträgen. Ein Verzicht auf die alte Zusage und ein neuer Antrag sind grundsätzlich möglich, für dasselbe Vorhaben aber erst sechs Monate nach Eingang der Verzichtserklärung — das will gerechnet sein.

Muss ich beim Einzelmaßnahmen-Weg wirklich alle vier Maßnahmen umsetzen?

Ja. Das Merkblatt formuliert die vier Maßnahmen als verpflichtend durchzuführen, nicht als Auswahlliste. Es gibt aber Ausnahmen: Der Heizungstausch entfällt, wenn die Anlage bereits mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt oder das Gebäude ausschließlich an einem Wärmenetz hängt. Bauteile, die schon die Anforderungen der EnEV 2001 Anhang 3 erfüllen, müssen ebenfalls nicht angefasst werden.

Kann ich Jung kauft Alt mit anderen Förderungen kombinieren?

Ja. Die KfW lässt die Kombination mit anderen Fördermitteln zu, solange die Summe aus Krediten und Zuschüssen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Für die im Produkt geforderte Sanierung können Sie zusätzlich einen Kredit oder Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude in Anspruch nehmen — die Sanierungskosten selbst sind über den 308er-Kredit nämlich nicht förderfähig.

Daniel Lippa, Director Finance & Operations und Geschäftsführer der Trialog Makler Gruppe

Daniel LippaDirector Finance & Operations · Geschäftsführer, Trialog Makler Gruppe GmbH

Verantwortet bei Trialog Finanzen und Finanzierungsberatung — mit Zugang zu über 560 Banken und Finanzierungspartnern, von Gütersloh und Harsewinkel aus.

Passt „Jung kauft Alt“ zu Ihrem Vorhaben?

Wir prüfen Förderfähigkeit und Finanzierung gemeinsam — rechtzeitig vor dem Notartermin, unabhängig und kostenfrei. Standorte in Gütersloh und Harsewinkel.

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Dieser Beitrag gibt den Stand der Förderbedingungen im August 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Finanzierungs-, Rechts- oder Steuerberatung. Förderbedingungen und Zinssätze können sich kurzfristig ändern; verbindlich sind allein die Konditionen der KfW zum Zeitpunkt der Zusage. Stand: August 2026.

Quellen: KfW, Merkblatt Kredit Nr. 308 „Jung kauft Alt“, Stand 08/2026 (PDF) · KfW, Pressemitteilung vom 30.07.2026: „KfW und Bund verbessern Förderung für Kauf sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien durch Familien“ · Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Pressemitteilung vom 30.07.2026: „Verbesserte Förderbedingungen für Jung kauft Alt“ · KfW, Produktseite „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308)“ · § 35c EStG, gesetze-im-internet.de — abgerufen am 16.08.2026.