Ihre Hausverwaltung in
Gütersloh und Harsewinkel

Ihre Immobilie. Unsere Verwaltungslösung.

Hausverwaltung bedeutet mehr als Betriebskostenabrechnungen. Es geht um Werterhalt, klare Kommunikation und ein gutes Gefühl – für Eigentümer wie für Mieter. Als Hausverwaltung in Gütersloh und Harsewinkel kümmern wir uns um Ihre Immobilie, als wäre es unsere eigene.

Modernes Wohnhaus – Objektbetreuung durch die Trialog Hausverwaltung

Transparente Verwaltung

Struktur im Alltag Ihrer Immobilie

Ob Mietverwaltung oder WEG – wir bringen Struktur in den Alltag Ihrer Immobilie. Dabei legen wir Wert auf klare Abläufe, schnelle Reaktionszeiten und ein faires Miteinander. Für Eigentümer, die sich zurücklehnen möchten – mit dem sicheren Gefühl, alles im Griff zu haben.

  • Mietverwaltung ab 11,90 € pro Einheit und Monat
  • WEG-Verwaltung inklusive Versammlung, Abrechnung und Technik
  • Feste Ansprechpartner, klare Fristen, saubere Dokumentation
Angebot anfragen

Verwalterwechsel

In 3 Schritten zu uns

01

Bestand prüfen

Sie schildern uns Objekt, Einheitenzahl und den bisherigen Verwaltungsumfang. Wir sagen Ihnen offen, was wir übernehmen können.

02

Angebot erhalten

Sie bekommen ein Angebot nach Einheitenzahl und Umfang – bei der WEG auf Basis der Gemeinschaftsordnung und der letzten Abrechnung.

03

Übernahme

Wir holen die Unterlagen beim bisherigen Verwalter ab, legen das Objekt in unserem System an und informieren Mieter und Eigentümer. Ein Wechsel zum Jahresende ist möglich.

Gelöste Fälle aus der Praxis

Wenn es nicht nach Plan läuft.

Verwaltung zeigt sich dort, wo der Normalfall aufhört: bei einer Übernahme ohne brauchbare Unterlagen genauso wie bei einem Neubau, der baulich fertig, aber noch lange nicht betriebsbereit ist. Zwei Fälle aus unserer Arbeit.

Verwalterwechsel

Übernahme einer Wohnanlage mit fehlerhaften Abrechnungen und unvollständigen Unterlagen

Die Ausgangslage

Wir haben eine Wohnanlage in zwei Stufen übernommen: zuerst die Mietverwaltung, später — nach einstimmiger Bestellung durch die Eigentümerversammlungen — auch die WEG-Verwaltung. Die Unterlagen der Vorverwaltung kamen nur unvollständig und erst nach förmlicher, mehrfach nachgehaltener Anforderung. Die vorliegenden Abrechnungen waren fehlerhaft: In einem Jahr waren Kosten nur in Bruchteilen gebucht, einzelne Positionen fehlten in einzelnen Häusern ganz, und Versicherungs- wie Versorgungsverträge waren den Gebäuden nicht eindeutig zugeordnet. Bescheide waren an die alte Verwaltung zugestellt worden und der Eigentümerseite deshalb schlicht unbekannt. Einzelne Vorgänge liefen bereits anwaltlich.

Unser Vorgehen

Wir haben den Bestand rekonstruiert statt fortgeschrieben. Zahlungen haben wir über die Kontoauszüge zurückverfolgt, weil die Onlineabfrage nur wenige Monate weit reicht, geleistete Vorauszahlungen aus den Mieterkonten der Vorverwaltung ermittelt und fehlende Belege bei Versorgern, Dienstleistern und Behörden neu beschafft. Die Abrechnungszeiträume haben wir sauber neu gesetzt und jeden Umlageschlüssel nachvollziehbar hergeleitet. Wichtig war uns die Trennung der Zuständigkeiten: was die Gemeinschaft trägt, was den einzelnen Eigentümer betrifft und was gegenüber der Mietpartei abzurechnen ist.

Kommunikation

Die Kommunikation haben wir gebündelt — ein Ansprechpartner für Eigentümer, Mietparteien und Anwälte. Anfragen beantworten wir mit den Originalunterlagen statt mit Verweisen, freundlich im Ton auch dort, wo die Sachlage unangenehm ist. Und wo uns selbst ein Fehler unterlaufen ist, haben wir ihn von uns aus richtiggestellt, bevor ihn jemand anders findet.

Das Ergebnis

Abrechnungen, die einer Prüfung standhalten, weil jeder Schlüssel hergeleitet und jede Position belegt ist. Eine Aktenlage, in der sich jeder Vorgang zurückverfolgen lässt — auch die aus der Zeit davor. Die anwaltlich geführten Vorgänge konnten wir vollständig und zügig bedienen, statt sie mit Teilauskünften in die Länge zu ziehen. Vor allem aber wissen alle Beteiligten wieder, woran sie sind.

Übernahme
In zwei Stufen
Vorunterlagen
Unvollständig
Abrechnung
Neu aufgebaut
Neubau & Inbetriebnahme

Zwei Neubauten in Betrieb nehmen — von der PV-Anmeldung bis zum Erstbezug

Die Ausgangslage

Zwei neu errichtete Mehrfamilienhäuser waren baulich fertig — betriebsbereit waren sie damit noch lange nicht. Photovoltaik auf dem Dach, Wärmepumpen im Keller, Zähler, Messkonzepte, Lieferverträge, kommunale Abgaben und die ersten Mietverhältnisse: Nichts davon läuft von allein, und vieles hängt voneinander ab. Ein Bauunternehmen liefert ein Gebäude, keine angemeldete Erzeugungsanlage.

Photovoltaik anmelden

Damit eine PV-Anlage einspeisen darf, muss sie beim Netzbetreiber als Erzeugungsanlage angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert sein. Wir haben die dafür nötigen Angaben beim Bauunternehmen zusammengetragen: Datum der erstmaligen Inbetriebnahme, Anzahl der Module, Bruttoleistung in kWp, Wechselrichterleistung, eine etwaige Leistungsbegrenzung, Ausrichtung und Neigungswinkel, Voll- oder Teileinspeisung, einen möglichen Speicher sowie die Identifikationsnummer des Anschlussnetzbetreibers — dazu die Registrierungsnummer im Marktstammdatenregister samt Datum und einen Lageplan. Beim zweiten Haus lief dasselbe Schema danach ohne Reibung durch.

Technik, Zähler und Verträge

Die Wärmepumpen mussten messtechnisch richtig eingeordnet werden — als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Paragraf 14a EnWG, und zwar in der Variante ohne getrennte Messung. Wird das falsch angelegt, stimmt die Abrechnung dauerhaft nicht. Parallel dazu haben wir Messstellenbetrieb und Zählersetzung nachgehalten, den Einbau von Wärmezählern, Wasserzählern und Rauchwarnmeldern terminiert und die Stromlieferverträge begleitet. Bei der Grundversorgung haben wir über Monate hinterher sein müssen, bis der Versorger sie bestätigt hat.

Organisation und Mieter

Montagetermine haben wir mit dem Messdienstleister abgestimmt und die Mietparteien rechtzeitig per Hausaushang informiert, statt sie mit einem Handwerker vor der Tür zu überraschen. Die kommunalen Abgabenbescheide haben wir dem richtigen Grundstück zugeordnet. Für Eigentümer, Bauunternehmen, Netzbetreiber, Messdienstleister und Mieter gab es dabei durchgehend einen Ansprechpartner.

Das Ergebnis

Beide Häuser laufen dieselbe Inbetriebnahme nach demselben Muster durch: Einspeisung angemeldet, Messkonzept geklärt, Zählersetzung terminiert, Mietparteien informiert, Abgabenbescheide zugeordnet. Der Eigentümer musste dafür nicht selbst hinter Netzbetreibern, Versorgern und Messdienstleistern her sein — und die laufende Verwaltung setzt genau dort auf, wo die Inbetriebnahme aufhört.

Objekte
Zwei Neubauten
Anlagen
PV und Wärmepumpe
Betreuung
Anmeldung bis Regelbetrieb

Geschildert ohne Angaben, die Rückschlüsse auf die Objekte oder die Beteiligten zulassen. Jeder Auftrag verläuft anders; was hier beschrieben ist, ist kein zugesichertes Ergebnis.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Hausverwaltung

Was kostet die Hausverwaltung bei Trialog?

Die Mietverwaltung beginnt bei 11,90 Euro pro Einheit und Monat im Paket BASIC. COMFORT kostet 17,85 Euro und FULL SERVICE 23,80 Euro pro Einheit und Monat. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. BASIC und COMFORT bieten wir überregional an, FULL SERVICE ausschließlich in Ostwestfalen-Lippe. Für die WEG-Verwaltung erstellen wir ein Angebot auf Basis von Einheitenzahl, Gemeinschaftsordnung und letzter Abrechnung.

Was ist der Unterschied zwischen Mietverwaltung und WEG-Verwaltung?

Die Mietverwaltung übernehmen wir im Auftrag eines einzelnen Eigentümers: Mieteingang, Mahnwesen, Betriebskostenabrechnung und die Kommunikation mit den Mietparteien. Die WEG-Verwaltung erfolgt im Auftrag der gesamten Eigentümergemeinschaft und umfasst zusätzlich Eigentümerversammlung, Beschlusssammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und die Verwaltung der Erhaltungsrücklage. Gehört Ihnen eine vermietete Eigentumswohnung, sind häufig beide Ebenen im Spiel.

Wie wechsle ich meinen bisherigen Verwalter?

Bei der Mietverwaltung genügt Ihre Kündigung gegenüber dem bisherigen Verwalter unter Beachtung der vertraglichen Frist. Bei einer WEG entscheidet die Eigentümerversammlung: Sie bestellt den neuen Verwalter per Beschluss; nach Paragraf 26 WEG kann der bisherige Verwalter jederzeit abberufen werden. Danach holen wir die Unterlagen beim bisherigen Verwalter ab, legen das Objekt an und informieren Mieter und Eigentümer. Ein Wechsel zum Jahresende ist möglich.

Ab wie vielen Einheiten übernehmen Sie eine Verwaltung?

Wir verwalten von der einzelnen vermieteten Eigentumswohnung bis zum ganzen Mehrfamilienhaus. Das Angebot richtet sich nach Einheitenzahl und gewünschtem Umfang, nicht nach einer Mindestgröße. Leistungen, die sich auf das gesamte Gebäude beziehen – etwa die Betreuung technischer Anlagen oder die Optimierung der Versicherungen – bieten wir sinnvollerweise nur bei ganzen Häusern an.

Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Angebot?

Für die Mietverwaltung reichen Objektanschrift, Anzahl der Einheiten und der gewünschte Umfang. Für die WEG-Verwaltung benötigen wir zusätzlich die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, die letzte Jahresabrechnung und den aktuellen Wirtschaftsplan. Damit können wir realistisch einschätzen, welcher Aufwand auf uns zukommt – und Ihnen offen sagen, was wir übernehmen können.

Wer ist mein Ansprechpartner und wie schnell bekomme ich Antwort?

Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihr Objekt kennt – keine wechselnde Hotline. Anliegen werden mit klaren Fristen bearbeitet und dokumentiert, sodass Eigentümer wie Mieter jederzeit nachvollziehen können, was wann veranlasst wurde.

Unsere Abrechnungen stimmen seit Jahren nicht – lohnt ein Wechsel überhaupt noch?

Ja, und je länger es dauert, desto eher. Eine fehlerhafte Abrechnung wird nicht dadurch richtig, dass die nächste darauf aufbaut. Wir prüfen bei der Übernahme, welche Zeiträume noch korrigierbar sind und welche durch Fristen abgeschlossen sind, und sagen Ihnen das offen – auch dann, wenn die Antwort lautet, dass sich ein Zeitraum nicht mehr heilen lässt.

Was passiert, wenn die Unterlagen der Vorverwaltung unvollständig sind oder ganz fehlen?

Dann rekonstruieren wir den Bestand. Zahlungen lassen sich über die Kontoauszüge zurückverfolgen, Versorgungs- und Versicherungsverträge über die Anbieter den Gebäuden neu zuordnen, fehlende Abrechnungspositionen bei Versorgern, Dienstleistern und Behörden nachfordern. Das ist Aufwand, den wir vorab beziffern – aber es ist kein Grund, eine Übernahme abzulehnen.

Unser Verwalter hat gekündigt oder ist nicht mehr erreichbar. Wer macht jetzt die Abrechnung?

Wir übernehmen auch laufende Jahre, bei denen die Vorverwaltung nicht mehr mitwirkt. Bei einer WEG bestellt die Eigentümerversammlung den neuen Verwalter per Beschluss; nach Paragraf 26 WEG kann der bisherige jederzeit abberufen werden. Fordern Sie die Unterlagen schriftlich und mit Frist an – die Herausgabe können wir anschließend für Sie nachhalten.

Bei uns gibt es Streit in der Gemeinschaft und Vorgänge bei Anwälten. Übernehmen Sie so etwas?

Ja. Anwaltlich begleitete Vorgänge sind für uns kein Ausschlussgrund, sondern ein Teil der Arbeit. Wir arbeiten den Beteiligten vollständig und sachlich zu, dokumentieren nachvollziehbar und halten die Kommunikation mit allen Seiten so, dass sie eine Einigung nicht zusätzlich erschwert.

Wer meldet bei einem Neubau die Photovoltaikanlage an?

Das muss der Betreiber veranlassen — in der Praxis bleibt es ohne Verwaltung am Eigentümer hängen. Die Anlage ist beim Netzbetreiber als Erzeugungsanlage anzumelden und im Marktstammdatenregister zu registrieren; dafür werden unter anderem Modulzahl, Bruttoleistung in kWp, Wechselrichterleistung, Ausrichtung, Neigung, Art der Einspeisung und das Inbetriebnahmedatum gebraucht. Wir holen diese Angaben beim Bauunternehmen ein und führen die Anmeldung für Sie zu Ende.

Übernehmen Sie die Verwaltung auch schon vor dem Erstbezug eines Neubaus?

Ja, und das ist meist der sinnvollere Zeitpunkt. Zwischen Bauabnahme und Regelbetrieb liegen Anmeldung der Erzeugungsanlage, Messkonzept für Wärmepumpen nach Paragraf 14a EnWG, Messstellenbetrieb und Zählersetzung, Lieferverträge, kommunale Abgaben und die ersten Mietverhältnisse. Wer das erst nach dem Einzug sortiert, korrigiert hinterher Abrechnungen, statt sie von Anfang an richtig aufzusetzen.

Mietverwaltung

BASIC

überregional

11,90 €

pro Einheit / Monat

Kaufmännische Verwaltung

  • Anlage der Verwaltungsobjekte in unserem CRM
  • Mieteingangsprüfung
  • Mahnwesen
  • Jährliche Betriebskostenabrechnung
Meist gewählt

COMFORT

überregional

17,85 €

pro Einheit / Monat

Kaufmännische Verwaltung

  • Alles aus BASIC
  • Erstellung von Mietverträgen und Übergabeprotokollen
  • Durchführung von Mietanpassungen

Kommunikation

  • Übernahme der Kommunikation mit Mietparteien und, falls relevant, der WEG-Verwaltung

Technische Verwaltung

  • Schadensaufnahme im Rahmen der Mieterkommunikation für den Eigentümer

FULL SERVICE

nur in OWL

23,80 €

pro Einheit / Monat

Kaufmännische Verwaltung

  • Alles aus COMFORT
  • Wohnungsübergaben
  • Verwaltung und Optimierung von Versicherungen (bei ganzen Häusern)

Kommunikation

  • Übernahme der Kommunikation mit Mietparteien und, falls relevant, der WEG-Verwaltung

Technische Verwaltung

  • Übernahme Schadensmanagement
  • Kontrolle und Überwachung von Inspektion und Wartung
  • Regelmäßige Kontrolle des Objekts und Betreuung der technischen Anlagen (bei ganzen Häusern)

Alle Preise verstehen sich pro Verwaltungseinheit und Monat zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für größere Objekte oder individuelle Anforderungen erstellen wir Ihnen gern ein persönliches Angebot.

WEG-Verwaltung

Eine Gemeinschaft,
viele Interessen.

Wohnungseigentum funktioniert nur, wenn jemand die Fäden zusammenhält. Zwischen Eigentümern, Beirat, Handwerkern und gesetzlichen Fristen entsteht schnell ein Aufwand, den niemand nebenbei leisten kann.

Wir übernehmen die Verwaltung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft vollständig – von der Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung bis zur technischen Betreuung. Klar in der Kommunikation, sauber in der Dokumentation, verlässlich in den Fristen.

Eigentümerversammlung

Einladung, Vorbereitung, Moderation und Protokoll – wir führen die Versammlung strukturiert durch und setzen die gefassten Beschlüsse anschließend um.

Wirtschaftsplan und Abrechnung

Jährlicher Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und die ordnungsgemäße Verwaltung der Erhaltungsrücklage – nachvollziehbar aufbereitet für jeden Eigentümer.

Beschluss-Sammlung und Verwaltung

Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Beschluss-Sammlung, verwalten Verträge und Versicherungen und sind Ansprechpartner für Beirat und Eigentümer.

Technische Betreuung

Wartung, Instandhaltung und Schadensabwicklung: Wir beauftragen Handwerker, überwachen die Ausführung und prüfen die Rechnungen vor der Freigabe.

WEG-Verwaltung anfragen

Jede Gemeinschaft ist anders – wir erstellen Ihnen ein Angebot nach Einheitenzahl und Umfang. Auch ein Verwalterwechsel zum Jahresende ist möglich.

Du hast Fragen zu unseren Verwaltungspaketen oder benötigst ein individuelles Angebot? Nutze gerne unser Kontaktformular – wir beraten dich persönlich zu deinem Anliegen.

Was unsere Kunden auf Google sagen

Unsere Google-Bewertungen binden wir über den Dienst Trustindex ein.

Erst beim Anzeigen werden Daten an Trustindex und Google übertragen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. Oder alle Bewertungen direkt bei Google ansehen.

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