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Hausverwaltung
Hausverwaltung wechseln: Ablauf, Fristen und Checkliste für Ihre WEG

- Seit der WEG-Reform 2020 kann die Eigentümergemeinschaft ihren Verwalter jederzeit und ohne wichtigen Grund abberufen — der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate danach.
- Für Abberufung und Neubestellung genügt die einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung.
- Die neue Verwaltung sollte vor der Abberufung feststehen, damit die Gemeinschaft nicht verwalterlos wird.
- Die Übergabe der Unterlagen organisiert in der Praxis die neue Verwaltung — Eigentümer müssen dafür nicht selbst hinterherlaufen.
Woran Sie erkennen, dass ein Wechsel überfällig ist
Die meisten Eigentümergemeinschaften wechseln nicht wegen eines einzelnen Fehlers, sondern wegen eines Musters: Die Hausgeldabrechnung kommt Jahr für Jahr zu spät, E-Mails an die Verwaltung bleiben unbeantwortet, Beschlüsse aus der Versammlung werden nicht umgesetzt, und bei Schäden am Gemeinschaftseigentum passiert wochenlang nichts. Auch in unserer täglichen Arbeit in Gütersloh und Umgebung sind das die Gründe, die Beiräte am häufigsten nennen, wenn sie bei uns anfragen.
Wichtig zu wissen: Sie müssen einen solchen Zustand nicht bis zum Ende der Bestellzeit aushalten.
Der rechtliche Rahmen: Was § 26 WEG erlaubt
Der Verwalter wird von der Eigentümerversammlung für höchstens fünf Jahre bestellt, bei der ersten Bestellung nach Begründung des Wohnungseigentums für höchstens drei Jahre. Seit der WEG-Reform vom Dezember 2020 gilt darüber hinaus: Die Gemeinschaft kann den Verwalter jederzeit abberufen — ein wichtiger Grund ist nicht mehr erforderlich. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
So läuft der Wechsel ab — in fünf Schritten
- Stimmung klären: Der Verwaltungsbeirat oder einzelne Eigentümer loten ab, ob eine Mehrheit den Wechsel trägt. Ohne Mehrheit lohnt der weitere Aufwand nicht.
- Angebote einholen: Holen Sie zwei bis drei Angebote neuer Verwaltungen ein. Seriöse Anbieter nennen Ihnen die Vergütung je Einheit und den Leistungsumfang schriftlich — so wie wir es mit unserem Angebotsformular für WEG-Verwaltung tun.
- Beschluss vorbereiten: Abberufung der alten und Bestellung der neuen Verwaltung kommen als Tagesordnungspunkte in die Einladung zur Eigentümerversammlung. Die neue Verwaltung stellt dafür üblicherweise eine Beschlussvorlage bereit.
- Beschließen: In der Versammlung genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen — sowohl für die Abberufung als auch für die Neubestellung samt Verwaltervertrag.
- Übergabe: Die neue Verwaltung fordert die Unterlagen bei der bisherigen an: Beschlusssammlung, Abrechnungen, Verträge, Kontounterlagen, technische Dokumentation. Konten werden umgestellt, Dienstleister und Versorger informiert.
Diese Unterlagen sollten übergeben werden
- Beschlusssammlung und Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Hausgeldabrechnungen, Wirtschaftspläne und Stand der Erhaltungsrücklage
- Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan
- Laufende Verträge (Versicherungen, Wartung, Hausmeister, Versorger)
- Technische Unterlagen, Schlüssel und offene Vorgänge (z. B. Versicherungsschäden)
Häufige Fragen zum Verwalterwechsel
Wie lange dauert ein Verwalterwechsel insgesamt?
Von der ersten Anfrage bis zur Übernahme vergehen typischerweise zwei bis vier Monate — abhängig davon, wann die nächste Eigentümerversammlung stattfindet oder ob eine außerordentliche Versammlung einberufen wird.
Was kostet eine neue WEG-Verwaltung?
Die Vergütung wird je Einheit und Monat vereinbart und hängt von Größe, Zustand und Aufwand des Objekts ab. Bei Trialog erhalten Sie ein individuelles Angebot mit transparent aufgeführten Leistungen statt einer Pauschale.
Kann ein einzelner Eigentümer den Wechsel anstoßen?
Ja. Jeder Eigentümer kann verlangen, dass die Abberufung auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung gesetzt wird. Entscheiden muss am Ende die Mehrheit der Gemeinschaft.
Zeit für eine Verwaltung, die antwortet?
Die Trialog Makler Gruppe übernimmt die WEG-Verwaltung in Gütersloh und Umgebung — mit festem Ansprechpartner und nachvollziehbarer Abrechnung. Ein paar Eckdaten genügen für Ihr Angebot.
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Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: August 2026.