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Energie & Recht
CO₂-Preis 2027: 55 bis 65 Euro je Tonne sollen bleiben — was das für Heizkosten heißt

- Der nationale CO₂-Preis soll 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne bleiben — genau wie 2026. Der Gesetzentwurf liegt dem Bundestag seit dem 7. September 2026 vor.
- Grund ist die Verschiebung des EU-Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) auf 2028. Ohne die Änderung hätte sich der Preis 2027 aus dem europäischen Emissionshandel errechnet.
- Bei 65 Euro je Tonne sind das rund 20,7 Cent je Liter Heizöl und rund 1,55 Cent je Kilowattstunde Erdgas, jeweils inklusive Mehrwertsteuer.
- Vermieter tragen die CO₂-Kosten seit 2023 anteilig mit — je nach energetischem Zustand des Gebäudes zwischen 0 und 95 Prozent.
Worum es geht
Für 2027 war eigentlich ein Systemwechsel vorgesehen: Der CO₂-Preis auf Heizöl, Erdgas und Kraftstoffe sollte sich nicht mehr aus einem gesetzlich gesetzten Korridor ergeben, sondern am Markt bilden. Daraus wird vorerst nichts. Die Bundesregierung hat dem Bundestag einen Entwurf für ein drittes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) vorgelegt, der seit dem 7. September 2026 als Drucksache 21/7869 vorliegt. Danach soll der bestehende Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ auch 2027 gelten.
Der Hintergrund liegt in Brüssel: Der neue europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr — EU-ETS 2 — startet nicht wie ursprünglich geplant 2027, sondern erst 2028. Ohne eine nationale Anpassung hätte sich der deutsche CO₂-Preis 2027 aus den Versteigerungsdurchschnittspreisen des bestehenden EU-Emissionshandels errechnen müssen. Die Bundesregierung begründet die Fortschreibung des Korridors damit, Unternehmen angesichts angespannter Energie- und Rohstoffmärkte Planungssicherheit zu geben.
Wichtig für die Einordnung: Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Es befindet sich im parlamentarischen Verfahren, Änderungen sind bis zur Verabschiedung möglich.
Was 55 bis 65 Euro je Tonne im Alltag bedeuten
Der CO₂-Preis erscheint auf keiner Rechnung als eigener Posten — er steckt im Brennstoffpreis. Am oberen Ende des Korridors, also bei 65 Euro je Tonne, entspricht er rund 20,7 Cent je Liter Heizöl und rund 1,55 Cent je Kilowattstunde Erdgas, jeweils inklusive Mehrwertsteuer.
Für ein unsaniertes Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sind das gut 300 Euro allein an CO₂-Kosten. Bei einer Ölheizung mit 2.000 Litern Jahresverbrauch liegt der Betrag bei rund 410 Euro. Die Nachricht für 2027 hat zwei Seiten: Dieser Posten steigt nach dem aktuellen Entwurf nicht weiter — er sinkt aber auch nicht.
Für Vermieter: Der Gebäudezustand entscheidet, wer zahlt
Seit dem 1. Januar 2023 bleiben die CO₂-Kosten nicht mehr vollständig beim Mieter. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) verteilt sie über ein zehnstufiges Modell. Maßgeblich ist der CO₂-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr: Je schlechter der energetische Zustand, desto größer der Anteil, den die Vermieterseite selbst trägt.
| CO₂-Ausstoß in kg/m² und Jahr | Anteil Vermieter | Anteil Mieter |
|---|---|---|
| unter 12 | 0 % | 100 % |
| 12 bis unter 17 | 10 % | 90 % |
| 17 bis unter 22 | 20 % | 80 % |
| 22 bis unter 27 | 30 % | 70 % |
| 27 bis unter 32 | 40 % | 60 % |
| 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 | 60 % | 40 % |
| 42 bis unter 47 | 70 % | 30 % |
| 47 bis unter 52 | 80 % | 20 % |
| 52 und mehr | 95 % | 5 % |
Praktisch heißt das: Ein gut gedämmtes Objekt mit Wärmepumpe verursacht für die Eigentümerseite keine CO₂-Kosten. Ein ungedämmter Altbau mit alter Gasheizung — in Gütersloh und im übrigen Ostwestfalen-Lippe kein Einzelfall — kann dagegen in der höchsten Stufe landen. Dann zahlt der Vermieter 95 Prozent. Der Kennwert steht in der Regel auf der Abrechnung des Messdienstleisters; wer ihn nicht kennt, sollte ihn dort anfordern.
Ab 2028 wird es unberechenbarer
Mit dem Start des EU-ETS 2 im Jahr 2028 endet die staatlich gesetzte Preisspanne. Der Preis bildet sich dann über den Handel mit Zertifikaten. Wie hoch er ausfallen wird, lässt sich heute nicht seriös sagen — kursierende Zahlen sind Schätzungen, keine Fakten. Sicher ist nur, dass der Korridor als Obergrenze wegfällt.
Für Eigentümer ist das weniger ein Grund zur Eile als eine Planungsinformation: Die Zeit bis 2028 lässt sich nutzen, um eine Modernisierung in Ruhe zu rechnen, Angebote einzuholen und Förderungen zu prüfen — statt später unter Kostendruck zu entscheiden.
Was Sie jetzt tun können
- Abrechnung prüfen: Ist die CO₂-Kostenaufteilung ausgewiesen? Als Vermieter vermeiden Sie damit die Kürzung um drei Prozent, als Mieter erkennen Sie, ob korrekt abgerechnet wurde.
- Kennwert ermitteln: Lassen Sie sich den CO₂-Ausstoß je Quadratmeter für Ihr Objekt geben. Er entscheidet über Ihre Stufe — und zeigt, wie weit Sie von der nächstbesseren entfernt sind.
- Verbrauch einordnen: Rechnen Sie Ihren Jahresverbrauch mit den oben genannten Sätzen durch. Das ergibt eine belastbare Zahl für 2027 statt eines Bauchgefühls.
- In der WEG ansprechen: In Eigentümergemeinschaften gehört die Frage, wie sich der Gebäudekennwert verbessern lässt, auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung — nicht erst 2028.
Häufige Fragen zum CO₂-Preis 2027
Steigt der CO₂-Preis 2027 auf Heizöl und Gas?
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht. Der Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ soll 2027 unverändert weitergelten, so wie bereits 2026. Beschlossen ist das Gesetz allerdings noch nicht — es liegt seit dem 7. September 2026 als Bundestagsdrucksache 21/7869 im parlamentarischen Verfahren.
Wie viel zahle ich pro Liter Heizöl oder Kilowattstunde Gas?
Am oberen Ende des Korridors, also bei 65 Euro je Tonne, sind es rund 20,7 Cent je Liter Heizöl und rund 1,55 Cent je Kilowattstunde Erdgas — jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Bei 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr ergeben sich daraus gut 300 Euro.
Wer trägt die CO₂-Kosten in einem Mietverhältnis?
Seit dem 1. Januar 2023 werden sie nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz über ein zehnstufiges Modell geteilt. Grundlage ist der CO₂-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Unter 12 Kilogramm trägt der Mieter alles, ab 52 Kilogramm der Vermieter 95 Prozent.
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Dieser Beitrag informiert allgemein über die geplante Fortschreibung des CO₂-Preiskorridors und die Aufteilung der CO₂-Kosten. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Das BEHG-Änderungsgesetz war zum Redaktionsschluss noch nicht verabschiedet. Stand: September 2026.
Quellen: Deutscher Bundestag, hib-Meldung „BEHG-Änderung: CO2-Preis soll 2027 stabil bleiben“ vom 8. September 2026 · Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/7869 vom 7. September 2026 · BDEW: Dritte Änderung des BEHG führt CO2-Preiskorridor für 2027 fort · ADAC: CO₂-Preis für Öl und Gas · Verbraucherzentrale Energieberatung: CO2-Aufteilung für Mieter und Vermieter · ista: Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (Stufenmodell) · Gesetzestext CO2KostAufG auf gesetze-im-internet.de