Startseite › Ratgeber › Elementarschäden
Versicherung
Elementarschäden: Was die neuen Eckpunkte für Hauseigentümer bedeuten

- Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium haben am 21. Oktober 2026 ein Eckpunktepapier verschickt. Es ist eine Diskussionsgrundlage, noch kein Gesetz.
- Neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen sollen Elementarschäden automatisch einschließen.
- Bei bestehenden Verträgen greift ein Opt-out: Wer ein Jahr lang nicht auf das Angebot des Versicherers reagiert, bekommt den Schutz automatisch.
- Der Selbstbehalt im Standardschutz soll bei höchstens 10 Prozent der Leistung, maximal 20.000 Euro liegen.
Worum es geht
Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil haben am 21. Oktober 2026 ein gemeinsames Eckpunktepapier an die Bundesländer und die Verbände verschickt. Es beschreibt, wie der Versicherungsschutz gegen Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben und ähnliche Naturgefahren in Deutschland flächendeckend werden soll. Der Anlass ist bekannt: Nach Zahlen des Gesamtverbands der Versicherer sind bundesweit nur rund 59 Prozent der Wohngebäude gegen diese Gefahren abgesichert, 41 Prozent also nicht.
Wichtig für die Einordnung: Das Papier ist weder ein Referentenentwurf noch ein beschlossenes Gesetz. Länder und Verbände können bis zum 2. Dezember 2026 Stellung nehmen. Ein ausformulierter Gesetzentwurf wird nach dem derzeitigen Stand frühestens im ersten Quartal 2027 erwartet. Wer heute eine Wohngebäudeversicherung hat, muss deshalb nichts überstürzen.
Neuverträge: Elementarschutz als Standard
Der erste Baustein betrifft Verträge, die künftig neu abgeschlossen werden. Sie sollen den Schutz gegen Elementarschäden von vornherein enthalten. Bisher ist dieser Baustein eine freiwillige Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung, die viele Eigentümer beim Abschluss abwählen oder gar nicht erst angeboten bekommen.
Bestandsverträge: der Opt-out-Mechanismus
Für die rund 41 Prozent ungeschützter Gebäude sieht das Papier einen anderen Weg vor. Versicherer sollen ihren Bestandskunden ein Angebot zur Erweiterung machen. Reagiert der Eigentümer darauf nicht, wird der Elementarschutz nach einem Jahr automatisch Bestandteil des Vertrags. Ein aktiver Widerspruch bleibt nach den Eckpunkten möglich, Untätigkeit führt aber zum Einschluss. Genau an diesem Punkt entzündet sich die Debatte, ob man überhaupt von einer Pflichtversicherung sprechen kann.
Was Sie im Schadenfall selbst tragen sollen
Im vorgesehenen Standardschutz soll die Selbstbeteiligung höchstens 10 Prozent der Versicherungsleistung betragen und bei 20.000 Euro gedeckelt sein. Daneben prüfen die Ministerien eine günstigere Mindestversicherung mit einem deutlich höheren Eigenanteil: bis zu 50 Prozent der Leistung und maximal 100.000 Euro. Diese Variante ist bisher nur eine Option im Papier, keine feste Zusage.
Was im Papier fehlt
Der Gesamtverband der Versicherer kritisiert, dass eine Versicherungspflicht allein keinen einzigen Schaden verhindert, und fordert verbindliche Vorgaben zur Prävention sowie eine staatliche Rückversicherung für extreme Ereignisse. Diese Rückversicherung ist im Koalitionsvertrag angelegt, im Eckpunktepapier aber nicht enthalten. Auch eine Regulierung der Prämien ist nicht vorgesehen, die Preise sollen risikobasiert kalkuliert werden.
Wie die Lage in Ostwestfalen-Lippe aussieht
Nordrhein-Westfalen hat beim Elementarschutz aufgeholt. Nach Angaben des GDV hat das Land 2025 bei Wohngebäuden die Marke von 60 Prozent überschritten, liegt damit über dem Bundesschnitt, aber deutlich hinter Baden-Württemberg mit 94 Prozent. Dort bestand bis 1993 eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden, was die hohe Quote bis heute erklärt.
Für Eigentümer in Gütersloh und Harsewinkel ist die Lage am Gebäude ausschlaggebend. Starkregen trifft nicht nur Grundstücke an Dalke, Ems oder Lutter, sondern auch Lagen ohne Gewässer in der Nähe, wenn die Kanalisation die Wassermenge nicht mehr aufnimmt. Ein Blick in die Police hilft weiter: Steht dort nur Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, fehlt der Elementarbaustein.
Was Sie jetzt tun können
- Police prüfen, ob erweiterte Naturgefahren eingeschlossen sind.
- Versicherungssumme und Selbstbeteiligung gegenprüfen, falls der Baustein vorhanden ist.
- Bei Angeboten des Versicherers zur Vertragserweiterung nicht einfach liegen lassen, sondern Bedingungen und Preis vergleichen.
- Unabhängig von der Reform: Rückstausicherung, Abdichtung von Kellerfenstern und Lichtschächten senken das Risiko und werden von Versicherern teils vorausgesetzt.
Häufige Fragen zum Elementarschutz
Gilt die Elementarschadenversicherung jetzt schon als Pflicht?
Nein. Das Eckpunktepapier vom 21. Oktober 2026 ist eine Diskussionsgrundlage, kein Gesetz. Länder und Verbände können bis zum 2. Dezember 2026 Stellung nehmen, ein ausformulierter Gesetzentwurf wird frühestens im ersten Quartal 2027 erwartet. Bis dahin ändert sich an Ihrem bestehenden Vertrag nichts.
Was passiert mit meinem bestehenden Vertrag, wenn ich nicht reagiere?
Nach den Eckpunkten soll Ihr Versicherer Ihnen ein Angebot zur Erweiterung um Elementarschäden machen. Reagieren Sie darauf ein Jahr lang nicht, wird der Schutz automatisch Teil des Vertrags. Das ist der sogenannte Opt-out-Mechanismus. Er steht so im Papier, ist aber noch nicht geltendes Recht.
Kann ich den Elementarschutz schon heute abschließen?
Ja. Elementarschäden lassen sich bei den meisten Wohngebäudeversicherungen als Zusatzbaustein vereinbaren, unabhängig von der geplanten Reform. Ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer das Risiko annimmt, hängt von der Lage des Gebäudes und der Gefährdungsklasse ab. In stark gefährdeten Lagen kann der Abschluss schwierig oder teuer sein.
Ist Ihr Gebäude gegen Naturgefahren abgesichert?
Wir prüfen Ihre bestehende Police, ordnen die Gefährdungslage Ihres Objekts ein und vergleichen Angebote unabhängig. Ihre Ansprechpartner für Versicherungen in Gütersloh und Harsewinkel.
← Zurück zur Ratgeber-Übersicht
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 27. Oktober 2026 wieder und informiert allgemein über ein laufendes Gesetzgebungsvorhaben. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Welcher Versicherungsschutz für Ihr Gebäude möglich und sinnvoll ist, hängt von Lage, Bauart und Vorschäden ab.
Quellen: Handelsblatt (dpa) vom 21. Oktober 2026, Neues Eckpunktepapier zum Versicherungsschutz gegen Naturkatastrophen · Cash. Online, Was die geplante Elementarschadenversicherung-Pflicht für Hausbesitzer bedeutet · Pfefferminzia vom 21. Oktober 2026, Hubig und Klingbeil legen Eckpunkte für Elementarschaden-Schutz vor · Versicherungswirtschaft heute vom 21. Oktober 2026, Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wird konkreter · GDV, Versicherungsdichte bei der Elementarschadenversicherung regional sehr unterschiedlich