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Förderung
KfW-Zuschuss für barrierefreien Umbau gestoppt: Diese Wege bleiben 2026

- Der KfW-Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ kann seit Ende Juli 2026 nicht mehr beantragt werden — die Bundesmittel für 2026 sind ausgeschöpft.
- Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet, erteilte Zusagen bleiben gültig. Wer schon eine Zusage hat, muss nichts unternehmen.
- Als Ersatz bleiben der KfW-Kredit 159 (bis 50.000 Euro je Wohneinheit), der Pflegekassen-Zuschuss nach § 40 SGB XI (bis 4.180 Euro je Maßnahme) und die NRW-Modernisierungsförderung über den Kreis Gütersloh.
- Bei allen drei Wegen gilt: erst der Antrag, dann der Auftrag. Wer die Handwerker vorher beauftragt, verliert den Anspruch.
Was genau passiert ist
Das Zuschussprogramm war 2026 lange gar nicht verfügbar und erst am 8. April neu gestartet. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hatte der KfW dafür 50 Millionen Euro für das laufende Jahr bereitgestellt. Keine vier Monate später war das Geld verplant: Mit einer Meldung vom 31. Juli 2026 hat die KfW die Antragstellung eingestellt. Auf der Produktseite steht seitdem unmissverständlich der Satz „Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen.“
Das trifft vor allem Eigentümerinnen und Eigentümer, die den Umbau für den Herbst geplant hatten — die bodengleiche Dusche, den Treppenlift, den Abbau von Türschwellen. Antragsberechtigt waren übrigens nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter. Ob es 2027 wieder Mittel gibt, hängt am Bundeshaushalt; die KfW will darüber auf der Produktseite informieren.
Wer schon im Verfahren ist, bleibt drin
Wichtig für alle, die im Frühjahr oder Sommer noch zum Zug gekommen sind: Der Antragsstopp wirkt nur nach vorne. Die KfW bearbeitet alle bis dahin eingegangenen Anträge und sagt sie zu, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Bestehende Zusagen behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel dafür sind reserviert. Es gibt also keinen Grund, ein laufendes Vorhaben abzubrechen oder vorzuziehen.
Was der Zuschuss wert war — und was jetzt fehlt
Zur Einordnung: Gefördert wurden 10 Prozent der förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen, höchstens 2.500 Euro je Wohneinheit. Wer sein Haus komplett auf den KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ gebracht hat, bekam 12,5 Prozent und maximal 6.250 Euro. Das ist bei einem Badumbau, der schnell 20.000 bis 30.000 Euro kostet, kein Wendepunkt in der Finanzierung — aber ein spürbarer Zuschuss, der jetzt fehlt und deshalb anders aufgefangen werden muss.
Diese drei Wege bleiben
1. KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“
Die KfW selbst verweist als Alternative auf ihren zinsverbilligten Förderkredit. Er finanziert bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz — vom stufenlosen Zugang über die Badsanierung bis zu Assistenzsystemen. Anders als der Zuschuss ist er nicht kontingentiert, muss aber zurückgezahlt werden. Der Antrag läuft nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner — also über Ihre Bank oder über uns als Vermittler — und zwingend vor Vorhabenbeginn.
2. Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI
Wenn im Haushalt jemand einen Pflegegrad hat, ist dieser Weg oft der wirtschaftlich attraktivere, weil es sich um einen echten Zuschuss handelt. § 40 Absatz 4 SGB XI deckelt ihn auf 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, gilt der Betrag je Pflegebedürftigem — bei bis zu vier Anspruchsberechtigten also bis zu 16.720 Euro für dieselbe Maßnahme. Auch hier muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.
3. Modernisierungsförderung des Landes NRW
Nordrhein-Westfalen fördert die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums mit einem zinsgünstigen Baudarlehen samt Tilgungsnachlass — und der Abbau von Barrieren gehört ausdrücklich zu den förderfähigen Maßnahmen. Für Umbauten zugunsten schwerbehinderter oder pflegebedürftiger Bewohner fällt der Tilgungsnachlass auf diesen Darlehensanteil höher aus. Es gelten Einkommensgrenzen, und der Antrag geht nicht an die NRW.BANK, sondern an die Bewilligungsbehörde vor Ort: Für Gütersloh, Harsewinkel und die übrigen Kommunen im Kreis ist das die Wohnraumförderung des Kreises Gütersloh im Kreishaus an der Herzebrocker Straße.
Was das für Ihre Planung im Herbst heißt
Wenn Ihr Umbau nicht dringend ist, kann es sich lohnen, die Einzelmaßnahmen zu bündeln und den Jahreswechsel abzuwarten — für den Fall, dass der Bund 2027 erneut Mittel bereitstellt. Erfahrungsgemäß sind solche Kontingente aber schnell vergriffen, wie der Verlauf dieses Jahres zeigt: Ein Programmstart im April, ein Antragsstopp Ende Juli. Wer 2027 dabei sein will, sollte die Unterlagen vorher fertig haben und nicht erst mit der Planung beginnen, wenn die Antragstellung öffnet.
Ist der Umbau dagegen medizinisch oder pflegerisch dringend, warten Sie nicht auf ein Programm, das es vielleicht nicht mehr gibt. Dann ist die Kombination aus Pflegekassen-Zuschuss und einem zinsgünstigen Kredit meist der schnellere und in Summe verlässlichere Weg. Welche Reihenfolge in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von Pflegegrad, Einkommen und Umfang der Maßnahme ab — das rechnen wir Ihnen in einem Gespräch konkret durch.
Häufige Fragen
Kann ich den KfW-Zuschuss 455-B jetzt noch beantragen?
Nein. Die KfW hat die Antragstellung Ende Juli 2026 eingestellt, weil die vom Bund bereitgestellten Mittel vollständig belegt sind. Auf der Produktseite steht seither ausdrücklich, dass der Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann. Ob es 2027 wieder Mittel gibt, hängt vom Bundeshaushalt ab.
Was passiert mit meinem bereits gestellten Antrag?
Der läuft weiter. Die KfW bearbeitet alle bis zum Antragsstopp eingegangenen Anträge und sagt sie zu, wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen. Bereits erteilte Zusagen behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel dafür sind reserviert.
Kann ich Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Förderung kombinieren?
Grundsätzlich ja, aber nicht für dieselbe Rechnung. Beide Stellen dürfen nicht denselben Kostenanteil fördern. In der Praxis heißt das: getrennte Gewerke, getrennte Rechnungen — und in beiden Fällen der Antrag vor Beginn der Arbeiten.
Umbau geplant, Förderung weg?
Wir prüfen unabhängig, welche Förder- und Kreditbausteine für Ihren barrierefreien Umbau noch in Frage kommen — und in welcher Reihenfolge Sie beantragen sollten. Standorte in Gütersloh und Harsewinkel.
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Dieser Beitrag informiert allgemein über Förderprogramme und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Förderbedingungen und Konditionen können sich kurzfristig ändern; maßgeblich sind stets die Merkblätter und Richtlinien der Förderstellen. Stand: 28. August 2026.
Quellen: KfW, Meldung zum Antragsstopp Zuschuss 455-B vom 31.07.2026 · KfW, Produktseite Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) · KfW, Meldung zum Programmstart vom 07.04.2026 · Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Fördervolumen 50 Mio. Euro und Zuschusssätze · KfW, Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) · § 40 SGB XI (gesetze-im-internet.de) · NRW.BANK, Eigentumsförderung – Modernisierung · Kreis Gütersloh, Förderung von Maßnahmen im Bestand · Abgerufen am 28.08.2026.