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Wohngebäudeversicherung 2027: Was hinter dem höheren Anpassungsfaktor steckt

Von Daniel Lippa, Geschäftsführer · Aktualisiert im Oktober 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

Einfamilienhaus im Bau mit Gerüst — steigende Baukosten treiben den Anpassungsfaktor der Wohngebäudeversicherung in Gütersloh und Ostwestfalen-Lippe
Foto: Trialog Makler Gruppe
Das Wichtigste in Kürze

  • Der Anpassungsfaktor steigt 2027 auf 28,95 nach 27,63 im Jahr 2026. Beiträge, die ab dem 1. Januar 2027 fällig werden, erhöhen sich entsprechend um rund 4,8 Prozent.
  • Grundlage sind der Baupreisindex für Wohngebäude (80 Prozent) und der Tariflohnindex im Baugewerbe (20 Prozent). Die Baupreise für Wohngebäude lagen im Mai 2026 um 5,0 Prozent über dem Vorjahr.
  • Ein außerordentliches Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht, weil mit dem Beitrag auch die Entschädigung im Schadenfall steigt.
  • Wer der Anpassung widerspricht, verliert den gleitenden Neuwert und riskiert eine Unterversicherung. Sinnvoller ist ein Blick auf Versicherungssumme und Leistungsumfang.

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Fast jede Wohngebäudeversicherung in Deutschland läuft als gleitende Neuwertversicherung. Die Versicherungssumme wandert darin jedes Jahr automatisch mit den Baukosten nach oben, und der Beitrag folgt im gleichen Schritt. Für 2027 liegt der Anpassungsfaktor bei 28,95 nach 27,63 im laufenden Jahr. Das sind rund 4,8 Prozent mehr. Verträge nach älteren Bedingungen rechnen mit dem gleitenden Neuwertfaktor, der von 27,8 auf 29,1 steigt.

Die Werte gelten für Beiträge, die ab dem 1. Januar 2027 fällig werden. Die Beitragsrechnungen dazu verschicken die meisten Versicherer im November und Dezember. Wer einen Jahresbeitrag zahlt, sieht die Erhöhung also in den nächsten Wochen im Briefkasten.

Warum der Faktor steigt

Hinter der Zahl stehen zwei amtliche Statistiken. Zu 80 Prozent zählt der Baupreisindex für Wohngebäude, zu 20 Prozent der Tariflohnindex im Baugewerbe, beide vom Statistischen Bundesamt. Der Faktor bildet damit ab, was es kostet, ein zerstörtes Haus heute wieder aufzubauen.

Das Statistische Bundesamt meldete für Mai 2026 Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude, die 5,0 Prozent über dem Vorjahresmonat lagen. Im Rohbau waren es 4,9 Prozent, im Ausbau 5,1 Prozent. Im Februar 2026 hatte der Abstand zum Vorjahr noch 3,3 Prozent betragen. Der Anstieg hat sich also wieder beschleunigt, und der höhere Anpassungsfaktor ist die direkte Folge davon.

Zur Einordnung: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft beziffert den langjährigen Durchschnitt auf etwa drei Prozent im Jahr. 2023, im Jahr nach den großen Materialpreissprüngen, waren es knapp 15 Prozent.

Gut zu wissen — der Wert 1914: In den meisten Gebäudeverträgen steht die Versicherungssumme nicht in Euro, sondern als Wert 1914 in Mark. Dieser Bezugswert bleibt konstant. Der Anpassungsfaktor rechnet ihn in den heutigen Beitrag um, der gleitende Neuwertfaktor in die heutige Entschädigung. Im Gegenzug verzichtet der Versicherer bei korrekt ermittelter Summe auf den Einwand der Unterversicherung.

Widerspruch ist möglich, aber selten sinnvoll

Gegen die Indexanpassung können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist steht in Ihren Versicherungsbedingungen und beträgt bei vielen Anbietern einen Monat ab Zugang der Beitragsrechnung. Die Folge beschreibt der Gesamtverband der Versicherer deutlich: Das Gebäude ist dann nicht mehr zum gleitenden Neuwert versichert und kann schnell unterversichert sein.

Praktisch heißt das, die Versicherungssumme bleibt stehen, während die Baupreise weiterlaufen. Nach wenigen Jahren klafft eine Lücke, die bei einem Totalschaden genau dort auftaucht, wo das Geld fehlt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht entsteht durch die Anpassung ebenfalls nicht, weil mit dem Beitrag auch die Leistung steigt. Wer wechseln möchte, nutzt die ordentliche Kündigung zum Schluss der Versicherungsperiode.

Drei Punkte, die Sie jetzt prüfen sollten

An der Erhöhung selbst lässt sich nichts verhandeln. Der Blick in die Unterlagen lohnt trotzdem, und zwar an drei Stellen.

1. Versicherungssumme 1914 gegenprüfen

Sie ist die Basis für Beitrag und Entschädigung. Wurde sie beim Abschluss zu niedrig angesetzt oder haben Sie seitdem angebaut, das Dachgeschoss ausgebaut oder einen Wintergarten ergänzt, passt der Wert nicht mehr zum Gebäude. Solche Veränderungen sind dem Versicherer in der Regel ohnehin zu melden.

2. Elementarschäden einschließen

Viele ältere Verträge decken Starkregen, Überschwemmung und Rückstau nicht ab. Diese Lücke kostet im Schadenfall am meisten, und sie betrifft auch Lagen ohne Gewässer in der Nähe. Was politisch dazu geplant ist, haben wir im Beitrag zu den Eckpunkten zur Elementarschadenversicherung zusammengefasst.

3. Leistungsumfang mit heutigen Tarifen abgleichen

Ein Bedingungswerk aus den Neunzigerjahren hat selten den Umfang heutiger Tarife. Grobe Fahrlässigkeit, Ableitungsrohre auf dem Grundstück, Überspannungsschäden oder Photovoltaik auf dem Dach sind typische Punkte, die in alten Policen fehlen. Wenn ohnehin eine höhere Rechnung kommt, ist das ein guter Anlass für einen Vergleich.

Häufige Fragen zum Anpassungsfaktor

Kann ich wegen der Beitragserhöhung kündigen?

Ein außerordentliches Kündigungsrecht entsteht durch die Indexanpassung nicht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begründet das damit, dass mit dem Beitrag auch die Leistung im Schadenfall steigt. Die ordentliche Kündigung zum Schluss der Versicherungsperiode bleibt Ihnen offen. Die Frist dafür liegt nach § 11 Absatz 3 VVG zwischen einem und drei Monaten und steht in Ihren Versicherungsbedingungen.

Was passiert, wenn ich der Anpassung widerspreche?

Ihr Gebäude ist dann nicht mehr zum gleitenden Neuwert versichert. Die Versicherungssumme bleibt auf dem alten Stand stehen, während die Baupreise weiter steigen, und der Schutz vor Unterversicherung fällt weg. Bei einem größeren Schaden kann der Versicherer die Entschädigung dann anteilig kürzen. Sinnvoll ist ein Widerspruch nur, wenn Sie die Versicherungssumme anschließend selbst regelmäßig prüfen und anpassen.

Warum steht in meiner Police eine Summe in Mark?

Die Versicherungssumme ist als Wert 1914 angegeben, also in Mark des Jahres 1914. Dieser historische Bezugswert bleibt gleich, solange Sie nicht an- oder umbauen. Der Anpassungsfaktor rechnet ihn auf den heutigen Beitrag um, der gleitende Neuwertfaktor auf die heutige Entschädigung. So bleibt der Vertrag an die Baupreise gekoppelt, ohne dass die Summe jedes Jahr neu ermittelt werden muss.

Daniel Lippa, Director Finance & Operations und Geschäftsführer der Trialog Makler Gruppe

Daniel LippaDirector Finance & Operations · Geschäftsführer, Trialog Makler Gruppe GmbH

Verantwortet bei Trialog den Versicherungsbereich und prüft für Eigentümer in Gütersloh und Harsewinkel, ob Versicherungssumme und Bedingungen zum Gebäude passen.

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Dieser Beitrag informiert allgemein über die Indexanpassung in der Wohngebäudeversicherung und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein Ihre Versicherungsbedingungen und Ihre Beitragsrechnung. Stand: Oktober 2026.

Quellen: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 241 vom 10. Juli 2026 (Baupreise für Wohngebäude Mai 2026) · GDV: Auswirkungen von Inflation und Baukosten auf die Wohngebäudeversicherung · Versicherungsmagazin vom 1. Oktober 2026: Index-Beitragsanpassung 2027 · DEVK: Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung (Indexwerte 2027) · Richter & Kaaden: Indexwerte zur Wohngebäudeversicherung 2027 · § 11 VVG (Verlängerung, Kündigung)

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